Tempel des Ordens der Armen Ritter Christos zu Jerusalem
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 Der Orden stellt sich vor

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BeitragThema: Der Orden stellt sich vor   Der Orden stellt sich vor Icon_minitimeSo Feb 07 2010, 19:55

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lestad

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BeitragThema: Re: Der Orden stellt sich vor   Der Orden stellt sich vor Icon_minitimeSo Apr 25 2010, 09:58

Zitat :
Ordensstatut Orden der Armen Ritter Christos zu Jerusalem „Templer“

Wir, die armen Ritter Christos, sind ein kirchlicher Ritterorden nach dem Codex Primorus. Wir unterstehen damit den Gesetzen und der Rechtssprechung des deutschen Königreiches sowie den Regeln der deutschen aristotelischen Kirche.

Die Kirche schenkt den Unseren das Vertrauen und das Protektorat.

Im Gegenzug schwört unser Großmeister, stellvertretend für den kompletten Orden, dem Primas als Stellvertreter der HDAK die Treue. Dieser Schwur ist nicht auf die Person bezogen sondern auf die komplette deutsche aristotelische Kirche. Bei einem Amtswechsel des Ordensführers muss der Großmeister den Schwur auf die Heilige Deutsche Aristotelische Kirche erneuern.

Und so soll es sein, dass wir uns in drei Arme gliedern, um jedem Gläubigen den Schutz und die Hilfe zu geben, den er benötigt. Diese Arme sollen sein:

1.der kirchliche Arm
2.der medizinische Arm
3.der militärische Arm

So beschützt der militärische Arm unseres Ordens die gläubige Bevölkerung auf Reisen. Unsere Hauptaufgabe ist somit der Schutz der aristotelischen Kirche und ihrer Anhänger. Zum direkten Kampfe kommt es für den Orden doch nur, wenn die HDAK diesem zustimmt oder dies befiehlt. Doch gewährt die Kirche hier eine Ausnahme. Menschen, die einen Vasalleneid nach dem ADG geleistet haben, dürfen diesem nachkommen, wenn sein Lehnsherr ihn fordert. Dies muss aber der Ordensführung und der deutschen aristotelischen Kirche mitgeteilt werden.
Desweiteren bietet unser kirchlicher Arm des Ordens den Menschen geistlichen Beistand an und ist immer darauf bedacht, den Gläubigen Hoffnung und Mut zu schenken. Der medizinische Arm hat sich zur Aufgabe gemacht, alle Kranken, die das Ordens-Spital St. Johannes zu Frankfurt aufsuchen, zu versorgen und zu heilen.

Jedes Mitglied des Ordens der Armen Ritter Christos hat ehrenhaft zu leben und sich an die Gesetze des deutschen Königreiches zu halten, zudem muss er nach den Tugenden der Heiligen Aristotelischen Kirche leben.

Wer Mitglied unserer ehrenhaften Gemeinschaft werden möchte, muss Folgendes beherzigen und erfüllen:

- er muss seid zwei Monaten im deutschen Königreich verweilen.
- er muss von der Heiligen Aristotelischen Kirche getauft sein
- bei seinem Gesuch auf Aufnahme darf er 12 Monate lang keine schweren Verbrechen begangen haben (z.B. Hochverrat, Verrat, Raub, Mord, Landfriedensbruch)
- bei seinem Gesuch auf Aufnahme darf er 6 Monate lang keine kleineren Verbrechen begannen haben (z.B. Sklaverei, Spekulation, Störung des öffentlichen Friedens)
- er darf bei seiner Aufnahme kein Mitglied einer anderen militärischen Vereinigung sein. (z.B. Armee, Ritterorden, Söldnertruppe)
Wer die Unwahrheit spricht oder etwas verheimlicht bei seinem Aufnahmegesuch, muss die Hallen des Ordens sofort verlassen.
Ein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme besteht in keinem Falle.

Aber unsere Mitglieder dürfen sich in folgenden Vereinigungen beteiligen oder Mitglied sein:

- Gilden
- Politische Parteien
- Die Heilige Deutsche Aristotelische Kirche.

Ordensherren und Ordensdamen, die Geistliche der aristotelischen Kirche sind, bleibt der Weg des militärischen Armes verschlossen.

Ein Ordensmitglied muss sich die Erlaubnis des Großkapitels einholen, wenn er sich in den Rat einer Provinz oder in das Amt des Bürgermeisters wählen lässt.

Doch bevor ihr die Chance habt, dies zu entscheiden, müsst ihr aufgenommen werden. Über eure Aufnahme entscheidet unser Großkapitel. Mit der Aufnahme in den Orden werdet ihr in die Position eines Laien erhoben. Ein heiliger Eid soll dies besiegeln. Wenn der Laie in der aristotelischen Freundschaft und in dem Buch der Tugenden unterwiesen wurde, kann er sich für einen der drei Arme entscheiden.

Als wichtigster Arm des Ordens gilt der geistliche Arm. Er gibt nicht nur Fremden sein Seelenheil, sondern auch den Mitgliedern des Ordens. Dieser Arm stellt die Verbindung zwischen Orden und dem Herren dar. Hat ein Mitglied des Ordens sich für diesen Arm entschieden, so beginnt das Noviziat. Als Novize lernt er die Feinheiten der Kirche und wie er dem Herren am besten dienen kann. Am Ende dieser Ausbildung steht eine Weihe zum Kaplan.

Der zweite Arm, für den man sich entscheiden kann, ist der medizinische Arm. Dieser Arm befasst sich mit der Heilung aller Arten von Krankheiten, die bei Aristoten auftreten. Doch bevor man dies tun kann, muss man als Novize die Feinheiten der Medizin und der Heilung erlernen. Am Ende seiner Ausbildung steht jedem der Weg als Firmariearzt offen.

Ein Laie kann sich natürlich auch für den dritten Arm entscheiden, den militärischen. Dieser Arm hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Gläubigen auf ihren Pilgerwegen zu schützen und für die Kirche zu streiten, wenn sie dies fordert. Bevor man aber in der Lage ist zu kämpfen, muss man als Knappe die Ausbildung eines Ordensritters durchlaufen. Verdiente Knappen können noch während der Ausbildung zum Sergeanten ernannt werden. Am Ende der Ausbildung wartet ein Ritterschlag zum Ordensritter. Menschen, die die weltliche Adelswürde inne haben, erhalten den Titel des Hochritters. Zu diesem kann man auch befördert werden, wenn man als Ordensritter die Adelswürde erhält.

Für jede Beförderung ist die Entscheidung des Großkapitels verantwortlich. Zusätzlich muss man gewisse Kenntnisse erlangt haben. Wenn man seine Laienschaft beenden möchte und Novize oder Knappe werden möchte, muss man mindest Bauer (Lv1) sein. Zudem muss man ein gewisses Maß an Kenntnissen besitzen (Geistliche 51 Charisma, Mediziner 51 Intelligenz, Militaristen 51 Kraft). Zum Abschluss der Ausbildung benötigt jeder in seiner Haupteigenschaft 201 Punkte.

Führen soll der Großmeister (Magister dei gratia) den Orden. Doch muss er dies nicht alleine tun. Hierfür steht ihm das Großkapitel zur Seite. Es besteht aus:

Großkanzler: Magnus-Cancellarius-> (hat die Aufsicht über die weltlichen und außenpolitischen Angelegenheiten des Ordens)

Seneschall: Magister-Commendator -> (Geistlicher Führer. Zuständig für Ordensgeistliche)

Großmarschall des Tempels: Magister-Militarius -> (Führer Militia Christos. Er ist für alle militärischen Belange verantwortlich)

Großspitter: Magister Hospitalarius -> Gesundheitsminister (Führer der Heiler)

Großtressler: Magister-Thesaurarius -> Finanzminister (Achtet auf genügend Geldreserven jedes Ordensmitgliedes für Reisen, Levelaufstiege, Studium usw. Im Notfall sorgt er für Kredite von anderen Ordensmitgliedern)

Großprocurator: Magister-Procuratorius: Justizminister -> (Führt interne Prozesse und achtet auf Einhaltung der Ordensregeln)

Zusätzlich gibt es eine Kontrollposition innerhalb des Kapitels, die kein Stimmrecht hat:
Großvisitator: Magnus Visitatorius -> Aufseher der Kirche (ein externes Amt der Kirche, das die Aufrechterhaltung des Protektorates beaufsichtigt.)


Das Großkapitel berät den Großmeister. Ein Stimmrecht haben die Mitglieder unseres Großkapitels nur bei personellen Angelegenheiten (Aufnahme, Beförderungen, Auszeichnungen, Bestrafungen, Degradierungen, Ausschluss.) Jedes Mitglied des Großkapitels ist für seinen Bereich verantwortlich und schuldet jeder Zeit dem Großmeister Rechenschaft, sofern der Großmeister dies verlangt. Jedes Mitglied des Großkapitels hat bei Abstimmungen eine Stimme, jenes gilt auch für Mitglieder die zwei Ämter im Kapitel belegen.
Bei der Abstimmung wegen Absetzung eines Mitgliedes aus dem Großkapitel darf die besagte Person nicht anwesend sein. Den Vorsitz über die Abstimmung trägt entweder der Großmeister oder bei Absetzung seiner selbst sein Stellvertreter, der Großkanzler. Der Vorsitzende der Abstimmung muss den Abzusetzenden über die Abstimmung informieren. Eine Absetzung erfolgt nur mit einer absoluten Mehrheit. Alle sechs Monate wird der Großmeister neu erwählt. Die restlichen Ämter im Großkapitel werden alle drei Monate neu gewählt. Die Wahl des Großmeisters findet immer zuerst statt. Sollte eine Wahl wegen einer Absetzung erforderlich werden, so wird der Nachfolger für die Restdauer der Amtszeit gewählt. Und sollte sich nur ein Templer für eines der hohen Ämter bewerben, so ist keine Wahl erforderlich.
Eine Wahl darf nur über eine Woche gehen, wovon drei Tage für die Abstimmung vorhergesehen sind.
Der Großmeister, der Großkanzler, der Großtressler und der Großprocurator werden von allen Ordensmitgliedern gewählt. Hier hat jedes ordentliche Ordensmitglied das aktive Stimmrecht.
Der Seneschall, der Großmarschall des Tempels und der Großspitter werden von jedem ordentlichen Ordensmitglied des jeweiligen Armes gewählt.
Das passive Stimmrecht erlangt man ab dem Range des Knappen bzw. Novizen.

Der Großkanzler soll der Stellvertreter des Großmeisters sein und übernimmt die Ordensführung bei Abwesenheit des Großmeisters. Seine Abwesenheit muss der Großmeister bekanntgeben. Sollte jedoch 14 Tage kein Lebenszeichen vom Großmeister ausgehen, so übernimmt der Großkanzler automatisch die Amtsgeschäfte der Ordensführung, bis zur Rückkehr des Großmeisters oder der Neuwahl des Großmeister.
Bei der Wahl des Großmeisters übernimmt ebenfalls der Großkanzler bis zur Neuernennung die Führung.

Jede Provinzialpräzeptur wird von drei Personen geführt. Für jeden der drei Arme eine. So ist sichergestellt, dass sich ein Krieger z.B. nicht in medizinische Belange einmischt, von denen er nur wenig Ahnung hat.
So wird eine Provinzialpräzeptur im geistlichen Arm von einem Großkomtur, im medizinischen Arm von einem Prior und im militärischen Arm von einem Marschall geführt.

Eine Komturei wird im medizinischen und im geistlichen Arm jeweils von einem Komtur geführt. Im militärischen Arm heißt er Sous-Marschall.

Jedem geistlichen Komtur unterstehen die Geistlichen, die in seiner Provinz leben.
Jedem medizinischen Komtur unterstehen die Heiler, die in seiner Provinz leben
Jedem Sous-Marschall unterstehen die Mitglieder der Militia Christos, die in seiner Provinz leben.
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